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Hilfe zur Grundbuchrecherche
Die Grundbuchrecherche ermöglicht Ihnen die Suche nach einem Grundbuchblatt,
sofern die Buchungsstelle bekannt ist. Das Blatt kann angezeigt und ausgedruckt werden.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei einem im automatisierten Abrufverfahren gefertigten Ausdruck
um einen Abdruck im Sinne des § 80 Satz 1 der Grundbuchverfügung (GBV) handelt ("Aktenausdruck").
Einfache oder amtliche Grundbuchausdrucke gemäß § 131 der Grundbuchordnung (GBO)
(früher: unbeglaubigte oder beglaubigte Grundbuchabschriften) erhalten Sie ausschließlich
beim Grundbuchamt.
Masken der Grundbuchrecherche
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- Trefferverhalten
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