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Hilfe zum Trefferverhalten bei der Grundbuchrecherche
Wenn das gewählte Gericht zur Einsicht in die Grundakte freigegeben ist und der Benutzer zur Einsicht in die
Grundakte zugelassen ist, wird die Schaltfläche "Grundakte" in der Treffermaske dargestellt. Die Schaltfläche ist
aktiviert, wenn eine Grundakte vorhanden ist.
Abhängig davon, wie viele Treffer aufgrund der Suchabfrage gefunden wurden, verhält sich das
Verfahren wie folgt:
Trefferverhalten
- Kein Treffer
- War die Suchabfrage erfolglos, so wird dies mitgeteilt. Sie erhalten die Suchmaske erneut mit dem Hinweis,
dass die Suche keinen Treffer ergab.
- Genau ein Treffer
- War die Suchabfrage erfolgreich, so wird dies mitgeteilt. Durch Anklicken des Buttons Blatt anzeigen
können Sie das Grundbuchblatt laden. Mit Hilfe des Buttons Aktualitätsnachweis
wird der Aktualitätsnachweis für das betreffende Blatt eingeholt. Durch Anklicken des Buttons
Neue Suche wird die Grundbuchrecherche erneut aufgerufen. Über die Navigationsleiste
auf der linken Seite können Sie zu einer anderen Funktion wechseln. Falls offene Anträge
für dieses Blatt existieren, ist ein entsprechender Button verfügbar, über den Sie eine
Auskunft hierüber einholen können.
- Mehr als ein Treffer (nur möglich bei Strichblattnummern, welche aber nicht in allen
Bundesländern existieren)
- Es wird eine Trefferliste ausgegeben, aus der heraus Sie die Grundbuchanzeige aufgerufen können.
In der Liste werden folgende Informationen ausgegeben:
- Akt.
- Aktualität
- Anz.
- Selektierbares Feld, ob Eintrag angezeigt werden soll
- Blattnummer
- Ausgabe der Blattnummer
- Str.nr.
- Ausgabe der Strichblattnummer
- Grundbuchbezirk
- Grundbuchbezirk, in dem das gefundene Grundbuchblatt geführt wird
- Offene Anträge
- Liegen offene Anträge für ein Grundbuchblatt vor, so wird dies bei
der Trefferanzeige der Grundbuchrecherche ausgewiesen. Sie können dann durch Betätigen
des Buttons Ansehen die unerledigten Grundbuchanträge recherchieren.
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